E-Rechnung

Die Umsetzung der neuen Regelungen zur E-Rechnung mit DocuWare

E-Rechnungs-Pflicht ab dem 01. Januar 2025*

E-Rechnungen empfangen und ordnungsgemäß verarbeiten

*Was sind E-Rechnungen?

Eine E-Rechnung ist ein nach genauen Vorgaben strukturierter Datensatz, der in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Laut den im Gesetzespaket enthaltenen Regelungen sind die E-Rechnungen in einem von drei Formaten anzunehmen. Die Formate sind die zwei XML-Formate Cross Industry Invoice (CII) & Universal Business Language (UBL) sowie Factur-X/ZUGFeRD. Darüber hinaus muss eine automatische Weiterverarbeitung des Datensatzes möglich sein. Inhalte und Format des Datensatzes für E-Rechnungen wurden europaweit einheitlich festgelegt (Europäische Norm EN 16931). 

Der Gesetzgeber hat die Einführung gestaffelt. Ab 2025 fällt das bisherige Erfordernis einer Zustimmung zum Empfang elektronischer Rechnungen weg. Damit gilt die Empfangspflicht. 
Ab 2027 beginnt dann die Pflicht, im Geschäftsverkehr auch nur noch E-Rechnungen zu versenden. Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 Euro erhalten noch ein Jahr Aufschub. Spätestens 2028 dürfen dann auch kleine Unternehmen nur noch elektronische Rechnungen an ihre Geschäftspartner senden. 

Aber Achtung: Die per Mail verschickte PDF-Rechnung zählt nicht zum Begriff der neuen E-Rechnung. 

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