Das bedeutet:
ab 01.12.2021:
dürfen nur noch Zähler mit fernablesbarer Messtechnik verbaut werden und in den Heizkostenabrechnungen müssen ergänzende Informationen z.B. zum Verbrauch angegeben werden.
ab 01.01.2022:
müssen in Wohnungen (Flächen) mit Fernablesung monatliche Verbrauchswerte bereitgestellt werden
ab 01.12.2022
muss bei Neuausstattung Smart Meter Gateway (SMGW) verbaut werden
ab 01.01.2027
muss in allen Wohnungen (Flächen) fernablesbare Messtechnik verbaut sein
ab 01.01.2032
muss die gesamte Messtechnik SMGW kompatibel sein
Was bedeutet das nun für die Immobilienwirtschaft?
Vermutlich am wichtigsten für Sie: Die EED sieht vor, dass alle Mieter oder Eigentümer ab Januar 2022 bei fernauslesbaren Zählern einen Anspruch auf monatliche Verbrauchsinformationen haben. In der Pflicht sind die Gebäudeeigentümer.
Was heißt das konkret?
Haben Sie bereits fernauslesbaren Zählern, so sollten Sie mit ihrem Heizkostendienst (HKD) einen Zusatzvertrag über die monatliche Ablesung und Bereitstellung abschließen.
Die jeweils aktuellen Wohnungseigentümer und Mieter, für deren Wohnung ein Zusatzvertrag geschlossen wurde, müssen dem HKD gemeldet werden. Dazu bieten die HKD meist eigene Webportale zur manuellen Datenpflege. Haben Sie zahlreiche Belegungswechsel oder suchen Sie eine komfortable Lösung für die Pflege der Mieter in einer WEG? Dann kann ein Umstieg auf die iX-Haus Version 4 besonders interessant sein, denn hier können die Belegungswechsel automatisiert über den Webservice On-Site-Role (OSR) direkt aus iX-Haus an den HKD erfolgen. Eine solche Programmierung mit Webservice ist technisch in der classic Version leider nicht möglich.
Wie bekommen die Wohnungseigentümer und Mieter die monatlichen Verbrauchsinformation?
Wir empfehlen den Weg über das Service- und Kommunikationsplattform unseres Partners casavi. Über die optional verfügbare Schnittstelle können Sie die Stammdaten aus iX-Haus komfortabel an casavi exportieren. Nutzen Sie erstmalig casavi, so denken Sie bitte an die Pflege der E-Mailadresse der Wohnungseigentümer und Mieter. Zudem benötigt casavi die Liegenschaftsnummer und den Ordnungsbegriff, mit dem die Wohnung beim HKD geführt wird.
Alternativ bietet ggf. auch Ihr HKD die Bereitstellung der monatlichen Verbrauchsinformationen als eigenständige, von iX-Haus unabhängige Leistung an.
Laden Sie sich hier Checklisten für Miet- und WEG-Objekte zur Prüfung herunter und erfahren Sie, ob die notwendigen Einrichtungen zur Bereitstellung der Verbrauchswerte mit iX-Haus über casavi oder den Heizkostendienst (HKD) bei Ihnen gegeben sind.