Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant, den Zensus 2021 um ein Jahr zu verschieben. Darüber hat das Ministerium den Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) in einem Schreiben informiert. Das erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll noch im Sommer eingeleitet werden, damit die Änderungen am Zensusgesetz rechtzeitig bis zum Jahresende in Kraft treten können.
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Der ursprünglich geplante Ablauf der Erhebung sieht wie folgt aus: Ab Januar 2019: Die Wohnungsunternehmen werden von den Statistischen Ämtern der Länder am Unternehmenssitz recherchiert und angeschrieben und werden über ein elektronisches Meldeformular um erste Auskünfte zu Kontaktpersonen, Anzahl der Wohnungen etc. gebeten.
Ab 4. Quartal 2019: Die Wohnungsunternehmen liefern nach schriftlicher Aufforderung elektronisch eine sogenannte Bestandsliste mit allen Anschriften, an denen sie Wohnraum besitzen oder verwalten. Mit Unternehmen, die Eigentumswohnungen verwalten, kann unter bestimmten Umständen die Übermittlung von Eigentümerlisten vereinbart werden.
Ende 2020: Die Wohnungsunternehmen liefern auf Anforderung der Statistischen Ämter der Länder aktualisierte Angaben zum Wohnungsbestand vor dem noch festzulegenden Stichtag.
Voraussichtlich Mai 2021: Nach dem Stichtag übertragen die Wohnungsunternehmen mit einer Datei die erfragten Merkmale zu Gebäuden und Wohnungen.
Mehr Informationen zu Terminen und den geforderten Datenlieferungen finden Sie auf der Website: https://www.zensus2021.de/DE/Wer-wird-befragt/GWZ/gwz.html.
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